Cura Medica GmbH
Bahnhofplatz 3
2340 Mödling
office@curamedica.at
+43 664 5073146
1. 1. Der MIETER bestätigt mit seiner Unterschrift, die Mietbedingungen gelesen und verstanden zu haben. Weiters wird der Erhalt des Gerätes samt Zubehör in einwandfreiem Zustand bestätigt. Allfällige offenkundige Mängel wären vom MIETER bei der Übernahme sofort anzuzeigen.
1.2. Die Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag sind nicht übertragbar. Der Mietgegenstand steht im Eigentum der Cura Medica GmbH (in weiterer Folge: VERMIETER) und darf vom MIETER für die vereinbarte Mietdauer verwendet werden. Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet und unwirksam.
2.1. Der MIETER bestätigt, dass er anhand der mitübergebenen Bedienungsanleitung sowohl mit der Bedienung des Mietgegenstands vertraut gemacht als auch über dessen Einsatzmöglichkeiten informiert wurde. Der MIETER bestätigt, dass bei ihm keine der in der Bedienungsanleitung angeführten Kontraindikationen vorliegen und bei der Verwendung die angeführten Warn- und Vorsichtshinweise zu beachten sind.
3.1. Die Vermietung beginnt mit Übergabe des Mietgegenstandes an den MIETER und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Rückgabe des Mietgegenstandes an den VERMIETER hat am letzten Tag der Mietdauer (Mietende) bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
3.2. Der Mietzins zuzüglich einer Kaution in der Höhe von EUR 50,00 ist mangels abweichender Vereinbarung zu Beginn des Mietverhältnisses vor Übergabe des Mietgegenstandes zu entrichten bzw. auf das Konto des VERMIETERS bei der Erste Bank, IBAN AT10 2020 5010 0010 7829, zu überweisen.
4.1. Die Verwendung des Mietgegenstands erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mietgegenstand ist nicht versichert. Der MIETER verpflichtet sich, den Mietgegenstand schonend und pfleglich zu behandeln und keinerlei Änderungen – weder technischer noch faktischer Natur – vorzunehmen. Der MIETER hat während der Mietdauer bei der Verwendung die in der Bedienungsanleitung angeführten Warn- und Vorsichtshinweise zu beachten und entsprechend der Angaben in der Bedienungsanleitung für Wartung und Pflege des Mietgegenstandes zu sorgen.
4.2. Der VERMIETER übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust des Mietgegenstandes. Eine Haftung des VERMIETERS für Schäden, die der MIETER durch die Verwendung des Mietgegenstandes sich selbst, Dritten oder an anderen Gegenständen verursacht, ist ausgeschlossen. Für allfällige aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder nicht fachgerechter Verwendung des Mietgegenstandes entstehende Schäden am Mietgegenstand, dem Zubehör, an anderen Sachen oder Personen haftet der MIETER. Jeglicher während der Mietdauer entstehende Schaden am Mietgegenstand bzw. dem Zubehör ist dem VERMIETER unverzüglich anzuzeigen. Dieser ist vom MIETER zu ersetzen (Reparaturkosten oder Zeitwert) und wird diesem gesondert in Rechnung gestellt.
4.3. Der MIETER ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen (aus welchem Titel auch immer) mit dem Mietzins oder anderen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag bestehenden Forderungen des VERMIETERS aufzurechnen.
4.4. Bei der Anmietung von Zamar Z-One handelt es sich um eine Privatleistung. Sämtliche Refundierungsoptionen der Zusatzversicherungen sind individuell durch den MIETER zu klären. Der VERMIETER übernimmt keine Haftung für die Rückvergütung der Mietkosten über die jeweilige Krankenzusatzversicherung.
5.1. Der MIETER verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt dem Zubehör am Ende der Mietdauer vollständig und im selben mängelfreien Zustand wie bei der Übernahme an den VERMIETER zurückzustellen.
5.2. Ist der MIETER mit der Rückstellung des Mietgegenstandes oder des Zubehörs säumig, kann der VERMIETER für die Zeit des Verzugs ein angemessenes Benützungsentgelt (EUR 30,00 pro Tag) fordern. Verzögert der MIETER die Rückstellung schuldhaft, steht dem VERMIETER überdies ein Schadenersatzanspruch zu.
5.3. Falls der Mietgegenstand samt Zubehör ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgestellt wird, muss der MIETER damit rechnen, dass gegen ihn eine Diebstahlsanzeige erstattet wird. Darüber hinaus hat der VERMIETER das Wahlrecht, die Rückstellung gerichtlich geltend zu machen oder vom MIETER den Zeitwert des Mietgegenstandes zu fordern.
5.4. Im Falle der nicht ordnungsgemäßen oder nicht fristgerechten Rückstellung des Mietgegenstandes ist der VERMIETER zur Einbehaltung der vom MIETER geleisteten Kaution berechtigt. Die Kaution dient der Sicherstellung aller Ansprüche des VERMIETERS aus der Nichteinhaltung bzw. mangelhaften Einhaltung der Mietbedingungen durch den MIETER.
6.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen des internationalen Privatrechts und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkommens.
6.2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Mietbedingungen gänzlich oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen.
6.3. Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand wird das Landesgericht Wiener Neustadt vereinbart. Dies gilt nur insoweit, als nicht zugunsten des MIETERS zwingende Verbrauchergerichtsstände bestehen.
7.1. Der MIETER ist damit einverstanden, dass der VERMIETER personenbezogene Daten (wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankdaten) erhebt und diese zur eigenen Verwendung verarbeitet. Darüber hinaus ist der MIETER damit einverstanden, dass der VERMIETER gesundheitsbezogene Daten (insbesondere ärztliche Diagnosen, Anordnungen und Befunde) erhebt und diese zur eigenen Verwendung verarbeitet. Dies geschieht unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Bestimmungen zum Datenschutz.
7.2. Der MIETER erteilt sein Einverständnis, dass der VERMIETER mit dem behandelnden Arzt des MIETERS in Kontakt treten kann, um mit diesem die Diagnose und/oder die Therapie zu besprechen. Der MIETER kann sein Einverständnis jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer E-Mail an office@curamedica.at mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Seine Daten werden ab dem Widerruf oder dem Ende der Vertragsbeziehung für einen Zeitraum von zumindest 7 Jahren aufbewahrt.